Informationen für Behandelnde

Über das Projekt

Der Anonyme Krankenschein Thüringen (AKST) ist ein vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) gefördertes Modellprojekt zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung.

Bedauerlicherweise haben nicht alle Menschen einen Zugang zu gesundheitlicher Versorgung. Hierzu zählen Menschen ohne Papiere oder Aufenthaltstitel, oft Menschen ohne festen Wohnsitz oder auch Menschen, die aufgrund von persönlichen oder finanziellen Problemen aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden. Um diese Lücke zu füllen gibt es den Anonymen Krankenschein in Thüringen.

Menschen, die eine medizinische Behandlung benötigen, können an einer unserer mehr als 30 Ausgabestellen in ganz Thüringen einen Anonymen Krankenschein erhalten. Dieser stellt ohne weitere Absprache eine Kostenübernahmegarantie über 500€ durch unseren Verein dar. Behandlungen, die diese Kostengrenze überschreiten, erfordern eine vorherige Kostenzusage durch unsere:n Ärzt:in.

Anschließend erfolgt bei der behandelnden Praxis oder Klinikum die medizinisch notwendige Behandlung der:s Patient:in. Abgerechnet wird analog zu den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nach der Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen, den kommunalen Spitzenverbänden und den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen. Die Leistungen entsprechen in weiten Teilen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Besonderheit des AKST ist die Anonymisierung der Patient:innen. Dies soll sicherstellen, dass die Daten von besonders vulnerablen Patient:innen – wie beispielsweise Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel – geschützt werden. Damit soll eine Hürde abgebaut werden, medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Gegenwärtig arbeiten wir an einem Konzept, wie der AKST bei Notfällen in Notaufnahmen von Krankenhäusern eingesetzt werden kann, da in solchen Fällen eine vorherige Ausstellung nicht möglich ist.

Im Folgenden finden sich weitere Erklärungen zur Ausstellung und Anwendung des Anonymen Krankenscheins.

Der Anonyme Krankenschein

Die obere Hälfte des AKS ist von der Ausgabestelle auszufüllen. Durch unsere Zentrale in Jena wird der Schein bereits mit einer Nummer und einem Pseudonym versehen an die Ausgabestellen verteilt. Hier stellt di:er ausstellende Ärzt:in eine Verdachtsdiagnose aufgrund derer die Überweisung an eine:n behandelnde:n (Fach-)Ärzt:in oder – nach Absprache mit unserer:m Ärzt:in – eine stationäre Einweisung erfolgt. Die zweite Hälfte des Scheins ist durch die behandelnde Praxis bzw. Klinik auszufüllen.

Anschließend wird der Schein zusammen mit der Rechnung an unsere Abrechnungszentrale geschickt:

Anonymer Krankenschein Thüringen e.V.
Postfach 100 855
07708 Jena

Ärztliche Leistungen können hierbei nur nach 1,0-fachen Satz der GOÄ bzw. ThürHebEntGebVO/ 2,0-fachen Satz GOZ abregerechnet werden. Der Schein ist drei Monate nach Ausstellungsdatum gültig. In diesem Zeitraum können alle Untersuchungen und Behandlungen, die die selbe Erkrankung betreffen, über die selbe Scheinnummer abgerechnet werden, so lange die Gesamtsumme 500€ nicht überschreitet.

Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Behandlung unter Zuhilfenahme einer:s Sprachmittler:in durchzuführen und über den AKST abzurechnen.

Auf der Rückseite des Krankenscheins ist nochmals eine detaillierte Erklärung der Abrechnungsmodalitäten zu finden.

Der Medikamentenabrechnungsschein

Mittels des Apothekenabrechnungsscheins können auch Medikamente und Hilfmittel verordnet werden. Die Abrechnung erfolgt durch die ausgebende Apotheke mittels des Apothekenabrechnungsscheins.

Verordnungsblatt

Dieses Blatt ist analog zu einem Privatrezept zu verwenden. Es zeigt die verordneten Medikamente und die nicht-anonymisierten Daten der:s Patient:in an. Es soll der:m Patient:in wieder ausgehändigt werden.
Die erste Seite wird von der ausstellenden Praxis wie ein gewöhnliches Rezept mit dem Klarnamen der:s Patient:in und den entsprechenden zu verschreibenden Medikamenten ausgefüllt.
Die Rückseite enthält nützliche Informationen zum Projekt AKST.

Apothekenabrechnungsschein

Die Besonderheit stellt das zweite Blatt dar. Dieses ist zur Abrechnung seitens der Apotheke mit dem Anonymen Krankenschein Thüringen e.V. notwendig. Lediglich der Bereich für die Medikamente ist mit einem Durchschlagstreifen versehen, die persönlichen Informationen der:s Patient:in werden nicht auf das zweite Blatt übertragen. Stattdessen wird – um die Anonymität unserer Patient:innen zu wahren – von der ausgebenden Stelle des AKST die zugehörige Krankenschein-Nummer eingetragen. Als Echtheitsnachweis ist jeder Apothekenabrechnungsrezeptschein von zwei Vorstandsmitgliedern des AKST e.V. unterzeichnet und mit einem Stempel versehen.
Der Rückseite sind Informationen zur Abrechnung zu entnehmen.

Flowcharts

In den folgenden Flowcharts sind die Informationen für einen schnellen Überblick piktographisch zusammengefasst:

Handreichung für Vertrauensärzt:innen

Wenn Sie sich vorstellen können, selbst ein:e AKST-Vertrauensärzt:in zu werden, können Sie sich in der folgenden Broschüre über die damit zusammenhängenden Aufgaben informieren:

Handreichung_Vertrauenspraxen_2023-03-08

hier können Sie die Handreichnung für Vertrauensärzt:innen herunterladen

Handreichung für Behandelnde

Wenn Sie eine:n Patient:in mit AKST behandeln finden Sie in der folgenden Broschüre Informationen zu Datenspeicherung, Abrechnung und Leistungsumfang:

Handreichung_Behandelnde_2023-04-05

hier können Sie die Handreichung für Behandelnde herunterladen

Kontaktformular

Wenn Sie Fragen, Hinweise, Kritik, Anregungen oder Interesse an weiteren Informationen haben, können Sie sich gerne jederzeit über das unten stehende Kontaktformular an uns wenden.