von Dr. Deborah Gregersen und Carola Wlodarski-Simsek
Einleitung
Das Akronym AKST steht für Anonymer Krankenschein Thüringen. Hinter dem Namen verbirgt sich ein Projekt (im Folgenden AKST genannt), das unversicherten Patient:innen im Freistaat Thüringen unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus und Lebenssituation anonymisierten Zugang zur Gesundheitsversorgung vermittelt. Dieses erfolgt über ein System, das die Ausgabe eines anonymisierten Behandlungsscheines (AKS), die medizinische Behandlung inklusive Medikamenten- und Hilfmittelverordnung, einen Sprachmittlungsdienst sowie Rezepteinlösung in der Apotheke beinhaltet.
Im Folgenden stellen wir Ihnen das Projekt, dessen Ziele und Gründung vor und erläutern kurz das Prinzip der AKS-Nutzung und ausführlich die Rezeptabrechnung. Damit hoffen wir, den Thüringer Apotheken eine Arbeitserleichterung zu schaffen sowie im Bedarfsfall eine übersichtliche Anleitung zum Nachschlagen an die Hand zu geben.
AKST und MediNetz
Warum gibt es überhaupt den AKST? Trotz der 2009 eingeführten allgemeinen Krankenversicherungspflicht in Deutschland zählt das statistische Bundesamt rund 143.000 Personen ohne Krankenversicherung im Jahre 2020 auf (tagesschau.de 14.08.2020). Die Dunkelziffer ist wesentlich höher einzuschätzen, da viele Bevölkerungsgruppen (z.B. Menschen ohne Papiere oder legalen Aufenthaltsstatus, Wohnungslose, Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, Gefangene) in den zugrunde liegenden Datenerhebungen nicht erfasst werden. Schätzungen gehen von einer hohen sechsstelligen Zahl an Betroffenen aus.
Laut UN-Menschenrechtscharta, von Deutschland 1976 ratifiziert, hat jeder Mensch das Recht auf eine adäquate Gesundheitsversorgung. Die Umsetzung dieses Grundrechts ist jedoch nicht für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet. Die aktuelle Zahl der Unversicherten unterstreicht dieses. Der AKST bietet niedrigschwellig und anonymisiert einen Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Personen, die sich gewöhnlich im Freistaat Thüringen aufhalten, um ihnen einen Zugang zum Gesundheitssystem und damit die Umsetzung ihres Grundrechts auf Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Die Gründung des Projektes erfolgte aus einer studentischen Initiative, dem MediNetz Jena e.V., das sich seit etwa 10 Jahren für die Gesundheitsversorgung Benachteiligter einsetzt. MediNetze gibt es in fast 40 Städten Deutschlands. Die ersten Medinetze gründeten sich 1994 als Zusammenschluss von Medizinstudierenden in deutschen Universitätsstädten, nachdem eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden massiv einschränkte und den Zugang zu medizinischer Versorgung von Illegalisierten und Menschen ohne Papieren fast gänzlich unterband. Problematisch in der letztgenannten Patient:innengruppe ist die Weitergabe von persönlichen Daten der Patient:innen an das Sozialamt, über die eine Kostenerstattung für den Leistungsbringer festgeschrieben ist (BÄK 2013). Den Betroffenen drohen hierbei z.B. Abschiebung und polizeiliche Verfolgung. Dieser Umstand bedingt, dass diese Patient:innen aus Angst vor negativen Konsequenzen keine ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen. Dies wiederum zieht nach sich, dass sich Krankheiten, die möglicherweise unkompliziert zu behandeln wären, chronifizieren, verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar notärztlich versorgt werden müssen oder zum Tod führen können. Gerade in der aktuellen Pandemie-Situation ist auch das Risiko durch unerkannte und unbehandelte Infektionskrankheiten, die die gesamte Gesellschaft bedrohen, sehr hoch.
Die sich seit den 1990er Jahren kaum gebesserte Ausgangslage bildete das Hauptbetätigungsfeld des MediNetzes Jena, bis es 2017 gelang, die finanzielle Übernahme der Gesundheitsversorgung Unversicherter im Rahmen des Projektes AKST im Rahmen einer jährlichen Projektförderung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) zu verstaatlichen.
Seit Gründung werden immer Menschen durch den AKST versorgt. Waren es 2017 noch etwa 60 Personen, sind es mittlerweile etwa 200. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf noch weiter steigt, nicht zuletzt durch die gesteigerte Bekanntheit des Projektes. Die Patient:innengruppe ist heterogen: An erster Stelle stehen Illegalisierte, und Menschen ohne Papiere aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU; an zweiter Stelle EU-Bürger:innen, die entweder nicht adäquat krankenversichert sind oder deren Krankenversicherungsschutz mit dem deutschen System nicht kompatibel ist; als Drittes nehmen in zunehmender Zahl deutsche Staatsangehörige das Angebot wahr, die keine Krankenversicherung vorweisen können. Dazu zählen einerseits z.B. Wohnungslose und ehemals Inhaftierte, aber auch Berufstätige und Selbstständige, die die Beiträge ihrer Krankenversicherung nicht im notwendigen Maß zahlen können und somit ihren Versicherungsschutz verlieren.
Prinzip AKST
Vor Ausstellung eines Anonymen Krankenscheins (AKS) erfolgt eine ärztliche Feststellung des medizinischen Handlungsbedarfs. Die Ausgabe geschieht durch sogenannte Vertrauensärzt:innen, die mittlerweile überall in Thüringen verteilt sind (siehe https://www.aks-thueringen.de/ausgabestellen/).
Statt des Klarnamens wird der Anonyme Krankenschein mit einem Pseudonym versehen. Zusätzlich zum AKS erhält jede:r Patient:in einen Medikamentenabrechnungsschein – das grüne Rezept des AKST mit Durchschlag – sowie ein Antragsformular für die Kostenübernahme einerSprachmittlung. Die Formulare sind mit der Gesundheitskarte gesetzlich Versicherter gleichzusetzen. Die Patient:innen können nun ohne Einschränkung die für sie notwendige Praxis oder Klinik aufsuchen. Der Anonyme Krankenschein fungiert dabei als Kostenübernahmegarantie über zunächst 500 €, weswegen eine Ablehnung der Gesundheitsversorgung z.B. durch die Praxis nicht zulässig ist. Sowohl der aufgesuchte Arzt/Ärztin als auch die Apotheken rechnen direkt mit dem AKST e.V. ab. Dessen Büro befindet sich in der Erfurter Str. 35 in Jena-West. Neben Ärzt:in, Projektkoordination und Verwaltung sind auch eine Sozialberatung und Clearingstelle vor Ort. Ziel dieser ist die Sozialberatung und (Wieder-)Eingliederung der Patient:innen in die Regelversorgung.
Das MediNetz betätigt sich weiterhin auf dem Gebiet, zurzeit hauptsächlich politisch mit Aufklärungsarbeit, Vorträgen, Diskussionsrunden und Seminaren.
Das Grüne Rezept des AKST mit Medikamentenabrechnungsschein
Falls ambulante Behandlungen im Klinikum durchgeführt werden, können mittels des Apothekenabrechnungsscheins auch Medikamente und Hilfsmittel verordnet werden. Die Abrechnung erfolgt durch die ausgebende Apotheke mittels des Apothekenabrechnungsscheins.
Verordnungsblatt
Dieses Blatt ist analog zu einem Privatrezept zu verwenden. Es zeigt die verordneten Medikamente und die nicht-anonymisierten Daten der Patient:innen an. Dieses Blatt soll auf Wunsch den Patient:innen wieder ausgehändigt werden, es kann aber auch von der Apotheke aufbewahrt werden.
Vorderseite
Die erste Seite wird von der ausstellenden Praxis wie ein gewöhnliches Rezept mit dem Klarnamen des/der Patient:in und den entsprechenden zu verschreibenden Medikamenten und Hilfsmitteln ausgefüllt.
Es wird, wenn es die Verschreibung erlaubt, nachdrücklich um die Verwendung von Generika gebeten.
Rückseite
Die Rückseite des ersten Blattes enthält nützliche Informationen zum Projekt AKST.
Durchschlagblatt
Das Durchschlagblatt ist zur Abrechnung seitens der Apotheke mit dem Anonymen Krankenschein Thüringen e.V. notwendig.
Vorderseite
Die Besonderheit stellt das zweite Blatt dar. Lediglich der Bereich für die Medikamente ist mit einem Durchschlagstreifen versehen, die persönlichen Informationen des/der Patient:in werden nicht auf das zweite Blatt übertragen. Stattdessen wird – um die Anonymität unserer Patient:innen zu wahren – von der ausgebenden Stelle des AKST die zugehörige Krankenschein-Nummer eingetragen.
Als Echtheitsnachweis ist jeder Apothekenabrechnungsrezeptschein entweder von zwei Vorstandsmitgliedern des AKST e.V. oder von der Ausgabestelle des AKST unterzeichnet und mit einem Stempel versehen.
Rückseite
Der Rückseite sind Informationen zur Abrechnung zu entnehmen.
Die Abrechnungsmodalitäten
Die Abrechnung der Leistungen der Apotheke erfolgt per Einreichung des Apothekenabrechnungsscheins (des 2. Blatts) und einer Privatrechnung beim Anonymen Krankenschein Thüringen e.V., der entstandene Kosten direkt mit der Apotheke abrechnet. Die Mitteil hierfür werden dem AKST e.V. durch das TMSAGFF zur Verfügung gestellt.
Speziell für die Apotheke bedeutet dies, das „Grüne Rezept des AKST“ wie ein Privatrezept zu behandeln.
Bei Rückfragen ist der AKST jederzeit unter +49 163 443 1772 oder +49 163 443 1767 erreichbar.
Literatur
BÄK 2013 Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis. Bundesärztekammer 2013. Abgerufen am 31.12.2020: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Faltblatt_Patienten-ohne-Aufenthaltsstatus_30112013.pdf
BÄK 2017 Genfer Deklaration. Bundesärztekammer 2017. Abgerufen am 31.12.2020: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/International/Deklaration_von_Genf_DE_2017.pdf
DÄB 2019 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
International Bill of Human Rights
Artikel 25 Satz 1:
Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.
http://www.un-documents.net/a3r217.htm
Tagesschau.de: Immer mehr ohne Krankenversicherung. 14.08.2020. Abgerufen am 31.12.2020: https://www.tagesschau.de/inland/krankenversicherung-statistik-101.html